Denunziation ist ein probates Herrschaftsmittel totalitärer Politik. Was aber, wenn eine Partei das Mittel gegen die Schule in unserer Demokratie einsetzt? Mit einem Muster für eine Presse-Erklärung vom Kultusminister/Bildungsminister (m/w)
Seit September 2018 setzt die nationalpopulistische sogenannte Alternative auch Internet-Portale ein, um angeblich gegen die „AfD“ gerichtete Äußerungen von Lehrern zu sammeln und Anzeigen von Situationen zu erhalten, in denen die „AfD“ von schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen wird. Die Populisten fordern, daß sie bei schulischen Veranstaltungen mit Parteien oder zur Programmatik politischer Parteien berücksichtigt werden müßten. Das ist grundsätzlich falsch und ist einzig dazu geeignet, einzelne Lehrer und Schulen zu verunsichern, möglicherweise sogar wie in dem Portal-Konzept in Baden-Württemberg, zu denunzieren und anzuprangern. Die Situation erfordert eine Klärung und insbesondere auch eine klare Rückendeckung der Lehrer durch die Kultusminister.
Hier nun ein Entwurf für eine Presseerklärung des Kultusministers (m/w) in Sachen „AfD“-Lehrerportale:
„Das AfD-Lehrerportal der Landtagsfraktion erinnert uns alle an die Herrschaftspraktiken, die in Teilen Deutschlands vor der Befreiung und vor der friedlichen Revolution üblich waren. Diese sind in unserer Demokratie heute auf’s Schärfste abzulehnen. Sollten Lehrerinnen oder Lehrer über solche Portale denunziert oder angeprangert werden, werde ich an ihrer Seite sein und alles dafür unternehmen, daß das Lehrerportal umgehend stillgelegt wird,“ erklärte Kultusminister XY.
Mit Drohungen, wie in Hamburg, bei „begründetem Anfangsverdacht“ die Schulaufsicht zur Überprüfung aufzufordern, maße sich die „AfD“ die Rolle einer Hilfspolizei in Gesinnungsfragen an. Das sei eine Einschüchterung von allen, die in unseren Schulen Verantwortung für die demokratische Bildung der Kinder und Jugendlichen übernommen hätten und widerspreche fundamental den Grundsätzen unserer Demokratie.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer, der sich offensiv für unsere Demokratie einsetzt, ist aufgefordert, klar Position gegen nationalsozialistische, völkische und rassistische Äußerungen zu beziehen. So ist es im Schulgesetz und in Rahmenlehrplänen des Bundeslandes verankert.
Eine parteipolitische Neutralität von Lehrern bedeute nicht, daß sie jeder Kontroverse aus dem Weg gehen sollten. Sondern, im Gegenteil, sind alle Lehrerinnen und Lehrer des Landes aufgerufen, die Kontroverse aufzunehmen und offensiv für die demokratische Ordnung und die Menschenrechte einzutreten. In der Verfassung und im Schulgesetz ist festgelegt, daß sie sich auch grundrechtsklar gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und diskriminierende Positionen stellen sollen. Sie müssen auch die roten Linien aufzeigen, die das Strafrecht setzt, wenn z.B. ein Mord an kritischen Karrikaturisten gerechtfertigt wird.
Keine Partei hat ein Recht, von Schulen eingeladen zu werden oder sich in Schulen zu engagieren. Wenn Schulen Parteien zu Veranstaltungen mit Schülern einladen, dann haben sie dafür zu sorgen, daß nicht nur eine Meinung zur Geltung kommt. Das bedeutet aber nicht, daß die Schule alle Parteien einladen müßte. Sie soll mehrere einladen, um Kontroversität in der Diskussion zuzulassen.
Insbesondere haben die Schulen darauf zu achten, daß in schulischen Veranstaltungen nicht für verfassungsfeindliche oder schulgesetzwidrige Positionen geworben wird. Die Schule müßte ggf. prüfen, ob ein Parteivertreter solche Positionen vertritt, bevor sie ihn einladen könnte.
„Im Geschichtsunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler aller Schulen unseres Landes, daß Denunziation ein zentrales Herrschaftsmittel totalitärer Herrschaften war. Apparate zur Verfolgung politischer Gegner, wie der NKWD, die Gestapo oder die Stasi, forderten zur Denunziation auf und konnten ohne sie kaum existieren.
Wer heute Instrumente zur Denunziation aufbaut, zeigt uns allen überdeutlich, welche Form von Gesellschaft er anstrebt. Diese ist nicht die Gesellschaft unseres Grundgesetzes und der Menschenrechte,“ betonte der Minister.